EGF IN ÖSTERREICH

Der EGF bietet einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung für ArbeitnehmerInnen, die im Zuge der Globalisierung der Weltwirtschaft ihren Arbeitsplatz verloren haben. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem EGF zu beantragen. Damit werden Maßnahmen zur Aus-und Weiterbildung, Beihilfen für die Arbeitssuche, Mobilitätsbeihilfen oder Unterstützung bei der Arbeitssuche gefördert. Im Sommer 2009 wurden die Förderrichtlinien erweitert und die Rolle des EGF als Instrument für frühzeitiges Eingreifen gestärkt.

Das Budget des EGF

Der EGF ist EU-weit mit etwa 500 Millionen Euro jährlich dotiert, dabei besteht keine Anspruchsberechtigung für die einzelnen Mitgliedstaaten. In Österreich fördert der EGF maximal 50 Prozent der aufgewendeten Kosten für das integrierte Maßnahmenpaket für einen Zeitraum von 24 Monaten.

Wer kann den EGF in Anspruch nehmen?

Nur Arbeitskräfte, die im Zuge der Globalisierung der Weltwirtschaft entlassen wurden. Anträge auf Unterstützung durch den Fonds werden von den Mitgliedstaaten eingereicht. Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen, die von Kündigungen betroffen sind und die Hilfe des Fonds in Anspruch nehmen möchten, setzen sich am besten mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Verbindung. Siehe Kontakt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die für den EGF verantwortliche Behörde kann im Namen des Mitgliedstaates einen Antrag an die Europäische Kommission stellen. In Österreich ist der EGF im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) angesiedelt. Hier wird über eine Antragstellung entschieden und in weiterer Folge bei der EU-Kommission eingereicht.

Was kann gefördert werden?

Dazu zählen Maßnahmen, wie Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung, Hilfe bei Outplacement, Förderung des Unternehmertums und Beihilfen zur Unternehmensgründung. In Österreich werden EGF-Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsstiftungen oder stiftungsähnlichen Projekten abgewickelt. Siehe Projekte

KONTAKT

BMASK, Abteilung VI/9
Doris Witek-Weindorfer
Telefon +43/1/71100-2163
doris.witek-weindorfer@bmask.gv.at

Website der
Europäischen Kommission



FÜR MEDIEN
Agentur com_unit
E-Mail: egf@comunit.at

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Wie der EGF in Österreich hilft.