EGF IN EUROPA
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde 2007 von der Europäischen Union eingerichtet, um negativen Auswirkungen der Globalisierung der Weltwirtschaft auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu begegnen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem EGF zu beantragen, um Betroffene mittels aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zu diesem Zweck stehen jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Informationen zum EGF in Europa lesen Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
EGF und andere EU-Fonds
Die Strukturfonds der EU, insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF), unterstützen die vorausschauende Bewältigung des Wandels mit strategischen und langfristigen Maßnahmen. Der EGF bietet einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung für Arbeitnehmer/innen, die im Zuge der Globalisierung der Weltwirtschaft gekündigt wurden. Mehr Informationen zum ESF finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde am 20. Dezember 2006 angenommen und am 18. Juni 2009 geändert, um die Arbeitsweise des Fonds zu verbessern.


